Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin: Wir geben keine Hunde an Händler, Ausbilder mit Verkaufsziel und Hochleistungssportler mit Superehrgeiz ab!!
unsere Welpen werden weder "Sportgeräte", die man nur zum "Gebrauch" aus dem Zwinger holt und dort verrotten lässt oder weiter verkauft, wenn sie die sportlichen Erwartungen nicht erfüllen,
noch werden sie reine "Draußen-" oder Wachhunde ohne Familienanschluss!
Wir erwarten für unsere Welpen ein glückliches Hundeleben von Tag der Geburt bis zum Todestag; möglichst ab Abgabe in einer Besitzer-Familie.
AIREDALE-TERRIER-ZWINGER
VOM GOETSCHETAL (K.f.T. , VDH)
Benita Brühl-Hanke,Am Floßgraben 18, 06712 Kretzschau OT Salsitz
Telefon: 03441 -227740 oder 0173-4507138
www.1a-airedaleterrierzucht.de; info@1a-airedaleterrierzucht.de
Kaufvertrag
Zwischen
dem Inhaber des Terrierzwingers Vom Goetschetal, Benita Brühl-Hanke,Am
Floßgraben 18, 06712 Kretzschau OT Salsitz ,nachfolgend nur als "Verkäufer"
benannt, und
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nachfolgend nur als "Käufer" benannt, wird folgender Kaufvertrag
abgeschlossen:
Frau Brühl verkauft einen Hund der Rasse AIREDALE TERRIER mit nachfolgenden eingetragenen Daten:
Name des Hundes: .....................................................................................................................................................................................
Geschlecht:.............................................................................../Wurfdatum:..........................................................................................
Zuchtbuchnummer:..................................................................../ Chipnummer:...............................................................................
Vater:...................................................................................................Mutter:.............................................................................................
Vorgenannter Käufer hat sich ordnungsgemäß ausgewiesen; seine zu leistende Unterschrift am Vertragsende ist rechtsverbindlich. Mit der Unterzeichnung dieses Kaufvertrages durch Verkäufer und Käufer geht gemäß §434 BGB und §90a BGB der Gefahrenübergang an den Käufer über. Bis zur Zahlung des vollständigen vereinbarten Kaufpreises bleibt jedoch der Hund im Eigentum des Verkäufers.
Vorgenannter Welpe stammt aus eigener Zucht "vom Goetschetal". Er wurde entsprechend den anerkannten Richtlinien des KfT/VDH/FCI sorgsam und gewissenhaft aufgezogen. Die Paarung der Elterntiere erfolgte mit der Zielsetzung, in Gesundheit, Wesen und Anatomie korrekte Hunde zu züchten. Beim Welpenverkauf kann hierfür naturgemäß keine Garantie übernommen werden. Der vorgenannte vertraglich verkaufte Welpe wurde 4x mit einem Breitbandspektrum Anthelmithikum entwurmt und gemäß übergebenem Impfpass (SHPPiL) geimpft. Die nächste Impfung (SHPPiLT) hat zwingend nach ca. 4 Wochen zu erfolgen, um den sicheren Impfschutz zu erhalten. Nach weiteren 4 Wochen erfolgt nur die Tollwut-Impfung ein zweites Mal, um auch hier sicheren Impfschutz zu gewährleisten.
Der Welpe wurde von der Zuchtwartin Rosmarie Trautmann abgenommen. Die Ausstellung
ordnungsgemäßer Ahnentafeln ist befürwortet.
Bei der Wurfabnahme wurden nachfolgend aufgeführte Mängel festgestellt:
.............................................................................................................................................................................................................................
Diesbezüglich vereinbaren Käufer und Verkäufer:
In beiderseitigem Einvernehmen wird die Gewährleistung entsprechend
geltendem Recht auf 24 Monate festgelegt. In die Gewährleistung für
den Hund sind Mängel nicht einbezogen, die
1) nach dem Stand der derzeitigen züchterischen und genetischen Kenntnisse
nicht erkennbar und beeinflussbar sind,
2) nach Abgabe des Hundes durch unsachgemäße Haltung, Behandlung,
Fütterung und Pflege entstanden sind. Somit kauft der Käufer den
Hund wie gesehen und verzichtet im Weiteren auf Mängeleinreden jeglicher
Art.
3)Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung an den Verkäufer sind die
vermeintlichen aufgeführten pathologischen Erscheinungen und deren Ursachen
seitens des Käufers nachweispflichtig. Sie sind vor Korrektur mit dem
Züchter abzusprechen bzw. dem Züchter ist Gelegenheit zur Nachbesserung
zu geben.
Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag werden auch die auf Seite 2 und 3 folgenden Anlagen und die AGB von beiden Seiten ausdrücklich anerkannt und gegenseitig die Einhaltung zugesichert.
Nehlitz, .............................................. Käufer........................................................................... Verkäufer..............................................
Seite 2: Anlagen zum Kaufvertrag Brühl Hanke - _______________________
Käufer und Verkäufer erklären, dass nachfolgende Regelungen
als "Vertragsbestandteil" zum vorliegenden Kaufvertrag und in Erweiterung
der Gewährleistungsregelungen anerkannt werden:
1. Der Käufer sichert die ordnungsgemäße und artgerechte Haltung
des Hundes laut geltendem Tierschutzgesetz zu. Eine Kettenhaltung/ reine Zwingerhaltung
wird vertraglich ausgeschlossen.
2. Entsprechend seinen rassebedingten Bedürfnissen ist dem Hund täglich
genügend Auslauf, Beschäftigung und Familienanschluss zu gewähren.
Der Käufer ist vor dem Vertragsabschluss eingehend über rassespezifische
Besonderheiten des Airedale Terriers informiert worden und sichert dem Verkäufer
artgerechte Pflege und Haltung zu, das betrifft insbesondere den Status als
Familienhund.
3. Der Käufer verpflichtet sich, am Hund auf eigene Kosten im Alter von
12 bis 16 Monaten eine HD Röntgenuntersuchung vornehmen zu lassen.
Erfolgt diese Untersuchung nicht, erlischt jeglicher auch erweiterter Gewährleistungsanspruch
mit sofortiger Wirkung. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer
A) zur vom Tierarzt zeitlich vorgegebenen Impfung gegen (SHPPiL)T,
B ) zur Teilnahme an einer Nachzuchtbeurteilung im Alter von ein bis zwei
Jahren,
C ) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.
4. Der Käufer erklärt sich mit Haltungsüberprüfungen einverstanden.
5. Erkrankt der Hund ernsthaft innerhalb der Gewährleistungszeit, so
ist der Züchter eingehend über die (pathologischen) Erscheinungen
zu informieren. Soweit wie möglich sind in beiderseitigem Einvernehmen
geeignete Maßnahmen festzulegen, um die Probleme zu beseitigen. Nach
der Gewährleistung besteht weiterhin die Möglichkeit, Rat und Hilfe
beim Züchter zu bekommen.
6. Gleiches wie unter 5) erfolgt, wenn der Hund aufgrund physischer gesundheitlicher
Probleme nicht in der Lage ist, problemlos mit den Anforderungen des Halters
zurechtzukommen, oder ernsthafte Haltungs- und/ oder Erziehungsprobleme auftreten
sollten.
7. Ein Verkauf des Hundes an andere Personen ist nur in Abstimmung mit dem
Züchter zulässig, wobei Übereinstimmung darüber besteht,
dass hierbei darauf geachtet wird, dass der Hund in verantwortungsbewusste
Hände kommt. Hier fungiert der Züchter gern als Vermittler.
8. Für den Fall eines notwendig werdenden Besitzerwechsels des Hundes
steht dem Züchter ein Wiederkaufsrecht innerhalb einer Erklärungsfrist
von zwei Wochen zu. Bei körperlicher und geistiger Unversehrtheit des
Hundes erstattet der Züchter den Welpenpreis während der ersten
sechs Lebensmonate, bis 2 Jahre zu Euro 450,- bis Welpenpreis, bis zu acht
Jahren zu Euro 450,- bis 200,- und ab acht Jahren zu einer Schutzgebühr
von Euro: maximal 200. Sollte der zu verkaufende Hund erfolgreich im Hundesport
und/oder auf Zuchtschauen sein, ist der Wiederkaufpreis Verhandlungsbasis,
jedoch ab 8 Jahre die o.g. Schutzgebühr.
Bei Nichteinhaltung dieser im Kaufvertrag festgesetzten Verpflichtungen wird
eine Vertragsstrafe in Höhe des Welpenpreises anerkannt und bei Feststellung
des Vertragsbruches fällig bzw. der Züchter nutzt die Möglichkeit,
den Hund unentgeltlich zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer
Haltung des Hundes
ausschließlich im Zwinger oder an der Kette
bei körperlicher und/oder seelischer Vergewaltigung, fehlender Pflege
bei Vernachlässigung des Hundes durch den / die Hundehalter.
Seite 3: Anlagen zum Kaufvertrag Brühl- Hanke - _____________________
Der Züchter verpflichtet sich ,
-dem Käufer immer beratend zur Seite zu stehen,
-Lösungen für Probleme zu bieten,
-den Hund einmal im Alter von 5 bis 6 Monaten kostenlos zu trimmen und Zahnstellung,
Hoden, Ohren usw. zu kontrollieren. Dabei wird dem Käufer die Ahnentafel
vorgelegt und eine Kopie ausgehändigt. Die Ahnentafel wird bei der Nachzuchtbeurteilung
übergeben. Sollte der Terrierclub noch keine Ahnentafel ausgestellt haben
(dauert manchmal bis 6 Monate), wird der Käufer darüber informiert.
Kauft der Käufer beim gleichen Züchter nach, verringert sich der aktuelle Welpenpreis auf den für den ersten Hund bezahlten Welpenpreis.
Sollte der Hund nachweisbar (Altersgrenze 3 Jahre) an HD D oder E leiden
und deshalb eingeschläfert werden, hat der Käufer Anspruch auf einen
anderen Welpen des gleichen Züchters zum Preis von EUR 400,-.
Das Gleiche gilt bei Krebsleiden und erblich/ organisch bedingtem Tod des
Tieres, Altersgrenze 5 Jahre.
Diese Regelungen gelten lebenslang für das gesamte Hundeleben.
Nehlitz, ...................................... Käufer....................................................... Verkäufer..........................................................................
Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen
1. Umfang der Lieferung/ Leistung
Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beidseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend> Vorvertrag/Kaufvertrag.
Haltungs und Pflegehinweise werden insoweit mitgegeben, wenn dies ausdrücklich
vereinbart ist.
Für die Lieferung und Leistung gelten die allgemeinen Richtlinien und
Empfehlungen des VDH. Abweichungen sind zulässig, soweit das gleiche
oder erforderliche Zuchtergebnis erreicht wird. Lieferungen werden in Form
persönlicher Übergabe durch Abholung durchgeführt. Kosten für
den Transport/ Versand/ Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und von beiden Vertragsparteien
unterzeichnet sind.
2. Preise
Die Verkaufspreise orientieren sich an den zu erwartenden Aufwendungen und
den zur Zeit ortsüblichen allgemein gültigen Preisen dieser Rasse.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware (der Welpe) bleibt Eigentum des Züchters bis zur vollständigen
Bezahlung laut geschlossenem Kaufvertrag. Erfolgt die Zahlung auf elektronischem
Wege, gilt sie erst dann als vollständig abgegolten, wenn der Zahlungsbetrag
auf ausgewiesenem Konto sichtbar erscheint.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers; gemäß
Vereinbarung lt. Vertrag.
5. Fristen für Lieferungen und Leistungen
Hinsichtlich der Frist für die Lieferung/Leistung kann aufgrund der artspezifischen
Gegebenheit (Zucht und Verkauf lebender Tiere) keine zwingende Fristvereinbarung
getroffen werden. Die Ware wird frühestens nach der achten Lebenswoche,
wenigstens nach der Wurfabnahme durch den Zuchtwart, geliefert. Die Fristen
der Lieferung sind abhängig von Alter der Ware, Zuchtbestimmungen und
Gesundheit. Sind all diese Voraussetzungen geklärt, kann ein Liefertermin
vereinbart werden.
Eine Nichteinhaltung der Lieferungsfrist durch den Züchter aufgrund nicht
vorhersehbarer Ereignisse, z.B. amtsveterinärmedizinischer (Quarantäne-)
Bestimmungen, Erkrankung im Zwinger usw. führen zu keiner Vertragsstrafe
für den Züchter. Die Auslieferungsfrist verlängert sich nach
Ereignis.
Der Käufer verpflichtet sich, auch nach einem solchen Ereignis, die bestellte
Ware abzunehmen.
Wird allerdings die Lieferung von Seiten des Käufers verzögert, so kann, beginnend mit dem Tag der eigentlichen Auslieferung, ein Vorhaltegeld entsprechend der angefallenen Kosten vom Besteller verlangt werden.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Kaufgutes geht nach Unterzeichnung des Kaufvertrages an den
Besteller/Käufer über, in Verbindung mit der Herausgabe des Hundes
an den Käufer. Der Besteller bestätigt im Kaufvertrag vorhandene
oder keine Mängel mit seiner Unterschrift.
7. Haftung für Mängel/ Gewährleistung
In Anpassung an das neue Schuldrecht (01.02.2002) übernimmt der Züchter
entsprechend den üblichen Gewährleistungszeiten Haftungen für
aufgetretene Mängel, wenn der Besteller nachweist, dass diese Mängel
vor der Abgabe der Welpen existiert haben oder genetisch/ vererbt sind. Die
Nachweispflicht liegt beim Käufer. Der Verkäufer behält sich
die Möglichkeit einer gutachterlichen Überprüfung vor.
Nebenabreden/ Erweiterungen/ Ausschluss von Gewährleistung wird im Kaufvertrag
näher bezeichnet.
8. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkten in
seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten
am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Beide Parteien sollten danach streben, den Vertrag gleichermaßen zu
erfüllen.